Endlich wieder Flohmarkt !

– 26.02.2023 | 11-17 Uhr –

Liebe Gäste der Alten Lohnhalle Wattenscheid,

endlich können und dürfen wir wieder unseren liebevollen Flohmarkt bei uns im Hause stattfinden lassen. Die Erstauflage im Februar 2020 wurde super angenommen. Es kamen mehr Gäste als wir je erwartet haben und auch die ausgeschriebenen Standplätze waren schnell vergriffen.

Eigentlich wollten wir diesen Flohmarkt, der rein für private Aussteller gemacht ist, zweimal im Jahr stattfinden lassen. Leider hat uns hier Corona ein Strich durch die Rechnung gemacht und wie in vielen anderen Punkten mussten wir uns in Geduld üben ….

Nun ist die Zeit des Wartens vorbei und ENDLICH! ist unser Flohmarkt zurück.
Wir haben die Erfahrung aus 2020 nicht vergessen und bereits hier und da nachgebessert.

Wir freuen uns sehr auf eine Neuauflage im Februar 2023 und auf ein zahlreiches Erscheinen.
Falls Ihr selbst als Aussteller dabei sein wollt, meldet euch gerne im untenstehenden Formular an. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online per Formular.

Liebe Grüße, euer Alte Lohnhalle Wattenscheid by Knepper Management Team

Pressestimmen aus 2020:
WAZ – Flohmarkt-Premiere wird ein Riesen Erfolg

Flohmarkt - Alte Lohnhalle Wattenscheid 2023 - Knepper Management

Anmeldung

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als Aussteller an unserem Flohmarkt in der Alten Lohnhalle Wattenscheid teilnehmen möchten.
Dazu füllen Sie bitte verbindlich das unten stehende Formular aus.

Beachten Sie dabei folgende Eckpunkte sowie unsere Teilnahmebedingungen:

  • Die Tische werden vom Veranstalter gestellt. Ein einzelner Tisch hat folgende Maße: 1,20m x 0,6m.
  • Ein Stand kann maximal aus drei Teilen bestehen. Zum Beispiel: zwei Tische und eine Kleiderstange. Vier Teile, wie zwei Tische und zwei Kleiderstangen sind nicht möglich. Genauso wie drei Tische und eine Kleiderstange.
  • Kleiderstangen müssen grundsätzlich selbst organisiert / Mitgebracht werden
  • Ein Stromanschluss kann nicht gestellt werden
  • Für Standplätze außen können wir keine Überdachung zu Verfügung stellen. Diese kann selbstverständlich von Ihnen selbständig aufgebaut werden.

Sobald Ihre Anmeldung erfolgreich versendet wurde, erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden eine automatische Bestätigungsemail.
Diese ist keine Verbindliche Bestätigung unserseits, sondern nur eine Bestätigung für die erfolgreiche Versendung.

Wir melden uns Zeitnah bei Ihnen und bestätigen entsprechend die Teilnahme separat, inklusive der Zahlungsaufforderung.

! Danke ! - Anmeldung - ! Danke !

Danke für das hohe Interesse an einem Ausstellungsplatz.
Nun haben wir alle Plätze innen und Außen für den Flohmarkt 2023 / 1
vergeben und schließen die Anmeldung. Auch, weil wir aus der Vergangenheit
gelernt haben und z.B. bei den Gängen mehr Platz eingeplant haben.

Wir freuen uns jeden einzelnen als Gast begrüßen zu dürfen! 

Teilnahmebedingungen

  • Die Bearbeitung und Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge. Reservierungen werden nur rechtskräftig, wenn der Eingang vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Eine Teilnahme am Flohmarkt als Aussteller ist nur nach schriftlicher Anmeldung und nach vollständiger Zahlung von Grundgebühr und Standmiete möglich. In der Anmeldung ist vom Aussteller wahrheitsgemäß das gesamte Warenangebot anzugeben. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und bedürfen der besonderen Genehmigung durch das Knepper Management. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung und gewünschte Platzierung des Standes.

  • Die Anmeldung muss bis sieben Tage vor dem Markt erfolgen. Das bedeutet das Anmeldeformular und Entgelt eingegangen sind. Anmeldungen, die danach eingegangen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Umbuchungen und Stornierungen sind ebenfalls nur bis sieben Tage vor der Veranstaltung möglich.  Das Knepper Management behält sich vor eine Umbuchungs- / Stornierungsgebühr zu erheben.

  • Die auf der Standbestätigung angegebenen Zufahrts-, Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Werden die Zufahrts- bzw. Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Platz ohne Ersatzansprüche anderweitig vergeben werden. Der Abbau muss in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigung oder Verschmutzung sowie nicht genehmigte Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Evtl. Schäden werden zulasten des Standplatzbetreibers beseitigt. Über die genauen Uhrzeiten werden sie vor der Veranstaltung informiert. Parkplätze werden vom Veranstalter nicht gestellt.

  • Grundsätzlich sind die Stände von Marktbeginn bis Marktschluss durchgehend geöffnet zu halten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Mieten. Im Härtefall ist auch ein Ausschluss von weiteren Märkten möglich.

  • Zum Marktverkauf zugelassen sind grundsätzlich nur Händler die folgendes anbieten:
    – Gebrauchtwaren
    – Trödel aller Art
    – Künstlerische und kunstgewerbliche Gegenstände
    – Sammelobjekte
    – Bastelarbeiten
    Das Anbieten von original verpackter, ungebrauchter oder anderweitig erkennbarer Neuware ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Knepper Management zugelassen. Untersagt ist das Anbieten von solchen Waren, deren Handel aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornografische Produkte etc.) sowie Kraftfahrzeuge und Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67 der Gewerbeordnung. Lebensmittel und Genussmittel dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter angeboten werden.

  • Die Standmieten für Flohmarktanbieter betragen:
    -Grundgebühr: 10€
    -Pro ldM: 11,66€ // Pro Tisch 14,- € // Pro Kleiderständer: 10,-€

  • Jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie er ihn vorgefunden hat, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegen gebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.

  • Auf dem Flohmarkt ist es untersagt, den Marktablauf zu stören. Insbesondere ist untersagt:
    – Waren außerhalb der Verkaufsstände anzubieten sowie laut anzupreisen,
    – Dritte an der Benutzung der Markteinrichtungen durch Lärm, Streiten, Raufen oder auf sonstige Weise zu behindern,
    – zu betteln oder zu hausieren,
    – Gegenstände außerhalb der ausgewiesenen Stände, Plätze abzustellen sowie die Marktfläche zu verunreinigen,
    – Anschläge und Bekanntmachungen anzubringen, abzureißen oder zu beschädigen,
    – ohne Genehmigung des Knepper Managements durch Vorträge, Anschlag von Plakaten, Verteilung von Flugblättern oder auf andere Art und Weise Agitation zu betreiben,
    – sich in betrunkenem Zustand aufzuhalten,
    – Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf Märkte mitzubringen oder dort umherlaufen zu lassen,
    – Glücksspiel jeglicher Art zu betreiben
    – Offenes Feuer zu entzünden
    – Das Befahren des Geländes mit Fahrrädern Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen

  • Den Anordnungen der Marktaufsicht des Knepper Managements ist Folge zu leisten.

  • Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, oder die Anweisungen des Marktaufsichtpersonals kann ein grundsätzliches Teilnahmeverbot bzw. ein Marktverweis ohne Rückerstattung gezahlter Mieten ausgesprochen werden.

  • Jeder Teilnehmer und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Das Knepper Management haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt es grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.

  • Über die hier erlassenen Regelungen hinaus sind die jeweils entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zu beachten.

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.