Anmeldung – Flohmarkt Sommeredition

03.08 UND! 04.08.2024

Wir freuen uns sehr, dass Sie Interesse haben, an unserem Flohmarkt in der Sommeredition
in der Alten Lohnhalle Wattenscheid und am Kumpeltreff teilzunehmen.

Die Sommeredition in 2024 hat es wirklich in sich! 
Unsere letzten vier Flohmärkte, auch dank euch, waren sehr stark frequentiert und erfreuten sich einer großen und steigenden Beliebtheit.
Aus Kindheitsfehlern haben wir viel gelernt und den Flohmarkt schon fast zu einem eigenständigen Event ausgebaut.
Warum also nicht noch größer denken ? Passt ja sowieso gut zu uns 🙂

Derzeitig ist geplant, den Flohmarkt auf einen weiteren Tag auszuweiten und diesen mit einem guten zusätzlichen Programm auszufüllen.
So ist der Samstag, der 03.08.2024, als Sommerfest geplant, mit zusätzlicher Verbindung zum Flohmarkt rund um den Kumpeltreff / Zeche Holland
bis hin zur Alten Lohnhalle. Der Private Flohmarkt wird wie gehabt von 11-17 Uhr stattfinden und das Programm ist von 12 bis max. 22 Uhr angedacht.
Der Künstlermarkt soll ebenfalls von 11-22 Uhr geöffnet bleiben, so ist ein gemütliches schlendern zwischen doppelter Kunst auf der Bühne und Handwerk möglich, toll oder?

Am Sonntag, der 04.08.2024, folgt dann die eigentliche Ausgabe des Flohmarktes in der Sommeredition. Hier ist es ähnlich zum Samstag: Los geht´s ab 11-17 Uhr mit allerlei Highlights. Mögliche Aussteller, die an beiden Tagen teilnehmen möchten, können Ihre Stände im Innenbereich beruhigt stehen lassen, ebenso mögliche Kunsthandwerker mit abschließbaren Anhänger oder ähnliches.


Und ? Genau so viel Lust dabei zu sein wie wir ? 

Dann füll gerne verbindlich das unten stehende Anmeldeformular aus.
Beachten Sie dabei folgende Eckpunkte sowie unsere Teilnahmebedingungen:

Private Teilnahme

  • Neu: Die Tische werden NICHT vom Veranstalter gestellt, können aber auf Wunsch dazu gemietet werden.
  • Beachten Sie bitte das Innen die Tiefe Ihres Standplatzes 1,40m beträgt. Es empfiehlt sich einen Tisch mit 0,6m aufzustellen, damit ausreichend Platz zum sitzen bleibt.
  • Ein Stromanschluss kann nicht gestellt werden
  • Für Standplätze außen können wir keine Überdachung zu Verfügung stellen. Diese kann bei Bedarf von Ihnen selbständig aufgebaut werden.

Gewerbliche Teilnahme

  • Die Teilnahme als Gewerbetreibender als Händler mit überwiegender Neuware oder ähnliches ist ausdrücklich nicht gewünscht und führt vor Ort zur direkten Ausschließung.
  • In unserer Sommeredition fördern wir Kunsthandwerker und Kreative direkt unterm Förderturm Zeche Holland
    und freuen uns daher sehr auf Ihre Anmeldung und auf eine detaillierte Beschreibung Ihrer Kunst / Ware.
  • Wichtige Änderung: Am Förderturm werden diesmal ausschließlich Kreative köpfe stehen. So ist eine strikte Trennung zwischen Privat / Gewerbe gegeben!

Leibliche Wohl / Marktstände / Kulinarik oder ähnliches 

  • Ihr habt eine besondere Speise, die über Bratwurst und Pommes hinaus geht ?
  • …. Oder habt einen Mobilen Backshop, Blumen, Speiseeis oder ein tolles Café Bike ?
  • Dann seid Ihr herzlich Willkommen! Meldet euch gerne an und wir schauen, dass wir eine tolle Abwechselung rein bringen.
  • Hinweis: Jede Kategorie wird lediglich 1x aufgenommen, sodass auch ein faires untereinander gegeben ist 🙂

Gemeinnützige (Verein) Teilnahme

  • Wir möchten gemeinnützigen Vereinen die Chance bieten sich einem größeren Publikum zu präsentieren
    und so ggf. auf sich vermehrt aufmerksam zu machen.
  • Die Teilnahme als solches ist grundsätzlich kostenlos.
  • Beachten Sie bitte bei der Teilnahme als Verein / Gemeinnützige Organisation, dass ein Verkauf von Gegenstände / Lebensmittel etc. nicht erlaubt ist.
    Sollte so etwas geplant sein, melden Sie sich bitte als Gewerbetreiber an und tragen Sie als „Firma“ Ihre Organisation ein.
  • Wir behalten uns vor, etwaige Nachweise, gerade zur Gemeinnützigen Arbeit, nachzufordern.

Unterhaltung / Programm Teilnahme (03.08)

  • Lust am Samstag in der Zeit von 12-22 Uhr auf der Bühne mitzuwirken ? Dann gib ebenso gerne eine kurze Anmeldung ab
    und wir schauen, dass wir euch bestmöglich unterbringen
  • Willkommen sind Tanzaufführungen, Musikalische Darbietungen oder auch sonstige Unterhaltungen
  • Auch hier ist die Teilnahme Kostenlos.

Sobald Ihre Anmeldung erfolgreich versendet wurde, erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden eine automatische Bestätigungsemail.
Diese ist keine Verbindliche Bestätigung unserseits, sondern nur eine Bestätigung für die erfolgreiche Versendung.

Wir melden uns Zeitnah bei Ihnen und bestätigen entsprechend die Teilnahme separat, inklusive der Zahlungsaufforderung.

Anmeldeformular

Teilnahmeart *

Rechnungsadresse:

Datum - Teilnahme
Bestätigung *
Teilnahme *
Standort *

Grundgebühr 

Die Grundgebühr liegt bei 10,- € je Aussteller *Alle Preise inkl. MwSt.

Bestätigung Grundgebühr *
Gewünschte Laufmeter (10,00€/ldM.) *
Außenstellplatz - Pauschalbetrag - 3m x 3m | Tisch / Überdachung muss selbst organisiert werden *
Neu: Tischverleih - Freiwillig! | Maße je: 1,20m x 0,6m *

Grundgebühr 

Die Grundgebühr liegt bei 10,- € je Aussteller *Alle Preise inkl. MwSt. Die weiteren Preise sind bereits als Gesamtpreis für beide Tage zu verstehen.

Bestätigung Grundgebühr *
Gewünschte Laufmeter (20,00€/ldM.) *
Außenstellplatz - Pauschalbetrag - 3m x 3m | Tisch / Überdachung muss selbst organisiert werden *
Neu: Tischverleih - Freiwillig! | Maße je: 1,20m x 0,6m *
Bestätigung *
Teilnahme - Gewerbe *
Standort - Gewerblich *

Grundgebühr 

Die Grundgebühr liegt bei 70,- € je Aussteller *Alle Preise inkl. MwSt.

  • In der Grundgebühr sind bereits die Gebühren für die Marktfestsetzung (35,00,-€) enthalten. Eine Extra Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht notwendig.
  • Größe der möglichen maximalen Fläche 5,00m Breit / 3,00m Tief
Bestätigung Grundgebühr *
Standplatz *
Strombedarf - Pauschal 5,- € / 230v *

Grundgebühr 

Die Grundgebühr liegt bei 120,- € je Aussteller für beide Tage zusammen. *Alle Preise inkl. MwSt.

  • In der Grundgebühr sind bereits die Gebühren für die Marktfestsetzung (35,00,-€) enthalten. Eine Extra Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht notwendig.
  • Größe der möglichen maximalen Fläche 5,00m Breit / 3,00m Tief
Bestätigung Grundgebühr *
Standplatz *
Strombedarf - Pauschal 5,- € / 230v *
Teilnahme - Marktstand *
Standort - Marktstand *

Grundgebühr 

Die Grundgebühr liegt bei 100,- € je Aussteller *Alle Preise inkl. MwSt.

  • In der Grundgebühr sind bereits die Gebühren für die Marktfestsetzung (35,00,-€) enthalten. Eine Extra Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht notwendig.
  • Größe der möglichen maximalen Fläche 5,00m Breit / 3,00m Tief
Bestätigung Grundgebühr *
Standplatz *
Strombedarf - Pauschal 5,- € / 230v *

Grundgebühr 

Die Grundgebühr liegt bei 170,- € je Aussteller für beide Tage zusammen. *Alle Preise inkl. MwSt.

  • In der Grundgebühr sind bereits die Gebühren für die Marktfestsetzung (35,00,-€) enthalten. Eine Extra Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht notwendig.
  • Größe der möglichen maximalen Fläche 5,00m Breit / 3,00m Tief
Bestätigung Grundgebühr *
Standplatz *
Strombedarf - Pauschal 5,- € / 230v *
Teilnahme - Gemeinnützige Organisation *
Standort - Gemeinnützige Organisation *

Gemeinnützige Organisation

Die Teilnahme als Gemeinnützige Organisation ist grundsätzlich kostenlos. Wir behalten uns vor, etwaige Nachweise nachzufordern. Der Verkauf von Artikeln, Gegenstände ist nicht erlaubt. Falls in die Richtung etwas geplant ist, bitten wir Sie sich als "Gewerblich" anzumelden und unter Firma Ihre Organisation einzutragen.

Bestätigung Gemeinnützige Organisation *
Standplatz - Gemeinnützige Organisation *
Strombedarf - 230v (nur wenn wirklich erforderlich) *

Unterhaltung / Programmteilnahme

Wir freuen uns, dass Sie sich an dem entsprechenden Programm von 12:00 bis 22:00 Uhr beteiligen möchten. Bitte geben Sie uns einen kurzen Einblick, was Sie in welchem Rahmen geplant haben.

Bedingungen *

Teilnahmebedingungen

  • Die Bearbeitung und Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge. Reservierungen werden nur rechtskräftig, wenn der Eingang vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Eine Teilnahme am Flohmarkt als Aussteller ist nur nach schriftlicher Anmeldung und nach vollständiger Zahlung von Grundgebühr und Standmiete möglich. In der Anmeldung ist vom Aussteller wahrheitsgemäß das gesamte Warenangebot anzugeben. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und bedürfen der besonderen Genehmigung durch das Knepper Management. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung und gewünschte Platzierung des Standes.

  • Die Anmeldung muss bis sieben Tage vor dem Markt erfolgen. Das bedeutet das Anmeldeformular und Entgelt eingegangen sind. Anmeldungen, die danach eingegangen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Umbuchungen und Stornierungen sind ebenfalls nur bis sieben Tage vor der Veranstaltung möglich.  Das Knepper Management behält sich vor eine Umbuchungs- / Stornierungsgebühr zu erheben.

  • Die auf der Standbestätigung angegebenen Zufahrts-, Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Werden die Zufahrts- bzw. Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Platz ohne Ersatzansprüche anderweitig vergeben werden. Der Abbau muss in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigung oder Verschmutzung sowie nicht genehmigte Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Evtl. Schäden werden zulasten des Standplatzbetreibers beseitigt. Über die genauen Uhrzeiten werden sie vor der Veranstaltung informiert. Parkplätze werden vom Veranstalter nicht gestellt.

  • Grundsätzlich sind die Stände von Marktbeginn bis Marktschluss durchgehend geöffnet zu halten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Mieten. Im Härtefall ist auch ein Ausschluss von weiteren Märkten möglich.

  • Zum Marktverkauf zugelassen sind grundsätzlich nur Händler die folgendes anbieten:
    – Gebrauchtwaren
    – Trödel aller Art
    – Künstlerische und kunstgewerbliche Gegenstände
    – Sammelobjekte
    – Bastelarbeiten
    Das Anbieten von original verpackter, ungebrauchter oder anderweitig erkennbarer Neuware ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Knepper Management zugelassen. Untersagt ist das Anbieten von solchen Waren, deren Handel aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornografische Produkte etc.) sowie Kraftfahrzeuge und Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67 der Gewerbeordnung. Lebensmittel und Genussmittel dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter angeboten werden.

  • Die Standmieten für private sowie Gewerbliche Ausstellern sind den obigen Formular zu entnehmen.

  • Jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie er ihn vorgefunden hat, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegen gebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.

  • Auf dem Flohmarkt ist es untersagt, den Marktablauf zu stören. Insbesondere ist untersagt:
    – Waren außerhalb der Verkaufsstände anzubieten sowie laut anzupreisen,
    – Dritte an der Benutzung der Markteinrichtungen durch Lärm, Streiten, Raufen oder auf sonstige Weise zu behindern,
    – zu betteln oder zu hausieren,
    – Gegenstände außerhalb der ausgewiesenen Stände, Plätze abzustellen sowie die Marktfläche zu verunreinigen,
    – Anschläge und Bekanntmachungen anzubringen, abzureißen oder zu beschädigen,
    – ohne Genehmigung des Knepper Managements durch Vorträge, Anschlag von Plakaten, Verteilung von Flugblättern oder auf andere Art und Weise Agitation zu betreiben,
    – sich in betrunkenem Zustand aufzuhalten,
    – Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf Märkte mitzubringen oder dort umherlaufen zu lassen,
    – Glücksspiel jeglicher Art zu betreiben
    – Offenes Feuer zu entzünden
    – Das Befahren des Geländes mit Fahrrädern Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen

  • Den Anordnungen der Marktaufsicht des Knepper Managements ist Folge zu leisten.

  • Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, oder die Anweisungen des Marktaufsichtpersonals kann ein grundsätzliches Teilnahmeverbot bzw. ein Marktverweis ohne Rückerstattung gezahlter Mieten ausgesprochen werden.

  • Jeder Teilnehmer und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Das Knepper Management haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt es grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.

  • Über die hier erlassenen Regelungen hinaus sind die jeweils entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zu beachten.

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Mailverteiler - Aussteller

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Wir senden pro Flohmarktausgabe an alle Interessierten, vergangene Aussteller sowie an alle, die leider beim letzten mal ggf. kein Platz mehr ergattern konnten  24 Stunden vor Veröffentlichung eine entsprechende Nachricht.