Verantwortlicher

Knepper Management
Inh. Mathieu Knepper
Dieselstraße 25
44805 Bochum
Deutschland

Tel.: 0234 / 324 888 15
info@knepper-management.de

Diese AGB ist gültig für folgende Domains / Internetadressen / Unternehmen:

www.cocktails-knepper.de
www.grillservice-knepper.de
www.knepper-events.de
www.grafikstudio-knepper.de
www.mathieuknepper.de
www.knepper-management.de
www.kumpeltreff.info
www.knepper-shot.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Knepper Mangement, Inh. Mathieu Knepper

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Für alle Rechtsgeschäfte des Knepper Management gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als deren Geltung von Knepper Management schriftlich bestätigt wurde.
2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von Knepper Management, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung in Textform genannt werden. Dieses Angebot ist unverbindlich und gilt 30 Tage ab Zugang. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot jederzeit von Knepper Management widerrufen werden.
Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Knepper Management zustande.

II. Zahlungsbedingungen

1. Der Gesamtpreis für die Leistungen einschließlich der auf die einzelnen Leistungsarten entfallenden Preisanteile ergibt sich aus dem Angebot.
2. Knepper Management ist dazu berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
Mit Annahme des Vertrages über die Raumanmietung ist eine Anzahlung mindestens in Höhe der aktuellen geltenden räumlichen Kaltmiete fällig. Für die Raumanmietung ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine weitere Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig.
Der Restbetrag für die Raumanmietung ist innerhalb von 14 Tage nach Ablauf des Veranstaltungstages fällig.
Mit Annahme des Vertrages über sonstige Leistungen ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Angebotssumme fällig.
Der Restbetrag für sonstige Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzüge zu bezahlen.
3. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.

III. Miete und Mietdauer

1. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an Knepper Management, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
2. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so ist der Kunde dazu verpflichtet an Knepper Management für den Zeitraum der Überschreitung einen in das Verhältnis zur Mietzeit und zur Gesamtvergütung gesetzten Betrag zu entrichten. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rückgabe des Mietgegenstandes Knepper Management nachweislich ein Schaden entsteht, insbesondere, wenn Knepper Management einem Dritten gegenüber zum Ersatz des Schadens wegen nicht fristgerechter Zurverfügungstellung verpflichtet ist, ist der Kunde zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dabei ist dasjenige auf den Schaden anzurechnen, was Knepper Management durch die überschrittene Mietzeit vom Schädiger aufgrund der Ziffer III. – 2. – S. 1 der AGB erhält.
Die Geltendmachung weiterer Schäden durch Knepper Management bleibt vorbehalten.
3. Bei Vertragsschluss, spätestens bei der Bereitstellung von Geräten, erhebt Knepper Management eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils vereinbarter Höhe.
Bis zur Zahlung der Kaution ist Knepper Management berechtigt, selber die nachträglich geschuldete Leistung zurückzubehalten. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Mietgegenstände zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter, verspäteter oder nicht erfolgender Rückgabe der Mietgegenstände ist Knepper Management dazu berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden und die gem. Ziffer III. – 2. – S. 1 entstandene Vergütung mit der Kaution zu verrechnen.
4. Eine Weitervermietung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.

IV. Haftung

1. Der Kunde übernimmt ab Übergabe der Mietgegenstände die Haftung hierfür. Dies betrifft insbesondere Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt.
2. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin zur Benutzung der Räumlichkeiten den vereinbarten Preis zu entrichten. Dies umfasst sowohl die Grundmiete der Räumlichkeiten als auch entweder den vereinbarten Preis pro Gast oder den vereinbarten Pauschalpreis.
3. Für vom Kunden oder Teilnehmern mitgebrachte Gegenstände übernimmt Knepper Management für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Knepper Management, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Knepper Management haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Knepper Management haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
5. Knepper Management haftet nicht für die Verhinderung der Gebrauchsüberlassung durch Ursachen und unabwendbare Ereignisse, die Knepper Management nicht zu vertreten hat (z.B. Stromausfall, Feuer, Wasser, Brand, Streik, höhere Gewalt etc.).
6. Die Haftung von Knepper Management aus dem geschlossenen Vertrag ist insgesamt begrenzt auf die Betriebshaftpflicht-Versicherungssumme in Höhe von 5 Mio. €.

V. Rücktritt

1. Knepper Management ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn
a) höhere Gewalt oder andere von Knepper Management nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre.
2. Der Kunde ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies bedarf der Schriftform.
3. Tritt der Kunde vom Vertrag mehr als 8 Wochen vor Beginn des vereinbarten Ausführungsdatum oder der Mietzeit zurück, ist er verpflichtet die bis dahin für Knepper Management angefallen Kosten zu erstatten. Diese umfassen bei der Miete der Räumlichkeiten mindestens die Grundmiete.
Tritt der Kunde vom Vertrag weniger als 12 Wochen, jedoch mehr als 7 Wochen vor Beginn des vereinbarten Ausführungsdatum oder der Mietzeit zurück, ist der Kunde zur Zahlung in Höhe von 30%, bei Rücktritt von weniger als 7 Wochen, aber mehr als 5 Wochen zur Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verpflichtet. Bei Rücktritt von weniger als 5 Wochen, aber mehr als 2 Wochen zur Zahlung in Höhe von 65 % des vereinbarten Preises verpflichtet. Tritt der Kunde vom Vertrag weniger als 2 Wochen, jedoch mehr als eine Woche vor Beginn des vereinbarten Ausführungsdatum oder der Mietzeit zurück, ist der Kunde zur Zahlung in Höhe von 85%  des vereinbarten Preises verpflichtet. Tritt der Kunde vom Vertrag weniger als drei Tage vor Beginn des vereinbarten Ausführungsdatum oder der Mietzeit zurück, ist der Kunde zur Zahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet.
4. Dem Kunden bleibt es jedoch seinerseits ausdrücklich nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

V. Schlussbestimmungen

1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt ausschließlich der Gerichtsstand Bochum für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag als vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
2. Mit der Auftragsannahme erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Knepper Management als Vertragsbestandteil an. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.