Anmeldung – Flohmarkt Sommeredition

31.07 bis! 02 August 2026

Jetzt anmelden: Der Sommer wird bunt, kreativ und trubelig – mit dir!

Du hast Lust auf einen ganz besonderen Flohmarkt? Dann sei dabei bei unserer großen Sommeredition 2026 in der Alten Lohnhalle Wattenscheid und rund um den Kumpeltreff!
Vom Freitag, 31. Juli, bis Sonntag, 02. August 2026 feiern wir ein Wochenende voller Kunst, Musik, Trödel, Kreativität und guter Laune – und du kannst mit deinem Stand ein Teil davon sein!

Unsere vergangenen Märkte waren ein voller Erfolg: Viele Besucherinnen, großartige Ausstellerinnen, tolle Stimmung und wahnsinnige !! 7000 Besucher !! – und das Ganze wächst weiter!
Dieses Jahr erweitern wir wieder unser Sommerfest auf ganze Drei-Tage mit täglicher Live-Musik, einen großen separaten Künstlermarkt und ganz viel Platz für eure / neue Ideen. Ob du privat trödelst, Kunst oder Handwerk anbietest – wir freuen uns auf dich!

Die Fakten im Überblick:

  • Freitag, 37.07.2026: Auftakt mit Live-Musik und Sommeratmosphäre

  • Samstag & Sonntag (01.–02.08.2026):

    • Flohmarkt: jeweils von 11–17 Uhr

    • Künstlermarkt jeweils von 11–17+ Uhr

  • Live-Musik an allen drei Tagen

Gut zu wissen:

  • Stände im Innenbereich können über Nacht stehen bleiben

  • Kunsthandwerker*innen mit verschlossenen Anhängern können unkompliziert vor Ort bleiben. Für alle anderen bitte wir um kurze Rücksprache mit uns.

  • Wir werben großräumig und erwarten auch dieses Jahr wieder viele, viele Besucher*innen!


Du willst mitmachen? Dann sicher dir jetzt deinen Platz!
Ob Einzelstück oder ganzer Stand – jede Idee ist willkommen, solange sie mit Herz gemacht ist. Wir freuen uns auf alte Bekannte und neue Gesichter!


Und ? Genau so viel Lust dabei zu sein wie wir ? 

Dann füll gerne verbindlich das unten stehende Anmeldeformular aus.
Beachten Sie dabei folgende Eckpunkte sowie unsere Teilnahmebedingungen:

Private Teilnahme

  • Die Tische werden NICHT vom Veranstalter gestellt, können aber auf Wunsch dazu gemietet werden.
  • Beachten Sie bitte das Innen die Tiefe Ihres Standplatzes 1,40m beträgt. Es empfiehlt sich einen Tisch mit 0,6m aufzustellen, damit ausreichend Platz zum sitzen bleibt.
  • Ein Stromanschluss kann nicht gestellt werden
  • Für Standplätze außen können wir keine Überdachung zu Verfügung stellen. Diese kann bei Bedarf von Ihnen selbständig aufgebaut werden.

Gewerbliche Teilnahme

  • Die Teilnahme als Gewerbetreibender als Händler mit überwiegender Neuware oder ähnliches ist ausdrücklich nicht gewünscht und führt vor Ort zur direkten Ausschließung.
  • In unserer Sommeredition fördern wir Kunsthandwerker und Kreative direkt unterm Förderturm Zeche Holland
    und freuen uns daher sehr auf Ihre Anmeldung und auf eine detaillierte Beschreibung Ihrer Kunst / Ware.
  • Wichtig: Am Förderturm werden ausschließlich Kreative köpfe stehen. So ist eine strikte Trennung zwischen Privat / Gewerbe gegeben!

Leibliche Wohl / Marktstände / Kulinarik oder ähnliches 

  • Ihr habt eine besondere Speise, die über Bratwurst und Pommes hinaus geht ?
  • …. Oder habt einen Mobilen Backshop, Blumen, Speiseeis oder ein tolles Café Bike ?
  • Dann seid Ihr herzlich Willkommen! Meldet euch gerne an und wir schauen, dass wir eine tolle Abwechselung rein bringen.
  • Hinweis: Jede Kategorie wird lediglich 1x aufgenommen, sodass auch ein faires untereinander gegeben ist 🙂

Gemeinnützige (Verein) Teilnahme

  • Wir möchten gemeinnützigen Vereinen die Chance bieten sich einem größeren Publikum zu präsentieren
    und so ggf. auf sich vermehrt aufmerksam zu machen.
  • Die Teilnahme als solches ist grundsätzlich kostenlos.
  • Beachten Sie bitte bei der Teilnahme als Verein / Gemeinnützige Organisation, dass ein Verkauf von Gegenstände / Lebensmittel etc. nicht erlaubt ist.
    Sollte so etwas geplant sein, melden Sie sich bitte als Gewerbetreiber an und tragen Sie als „Firma“ Ihre Organisation ein.
  • Wir behalten uns vor, etwaige Nachweise, gerade zur Gemeinnützigen Arbeit, nachzufordern.

Unterhaltung / Programm Teilnahme

  • Lust auf der Bühne mitzuwirken ? Dann gib ebenso gerne eine kurze Anmeldung ab
    und wir schauen, dass wir euch bestmöglich unterbringen
  • Willkommen sind Tanzaufführungen, Musikalische Darbietungen oder auch sonstige Unterhaltungen
  • Auch hier ist die Teilnahme Kostenlos.

Sobald Ihre Anmeldung erfolgreich versendet wurde, erhalten Sie innerhalb von wenigen Sekunden eine automatische Bestätigungsemail.
Diese ist keine Verbindliche Bestätigung unserseits, sondern nur eine Bestätigung für die erfolgreiche Versendung.

Wir melden uns Zeitnah bei Ihnen und bestätigen entsprechend die Teilnahme separat, inklusive der Zahlungsaufforderung.

Anmeldeformular

Teilnahmeart *

Rechnungsadresse:

Datum - Teilnahme *

Lieber Teilnehmer,

ab 2025 ist die Buchung der jeweiligen Standplätze direkt über unseren Onlineshop von Knepper Events möglich.
Die Bezahlung erfolgt hier direkt am Anschluss der jeweiligen Auswahl. Dazu muss ein Benutzerkonto erstellt werden.

Sie können dann auswählen, ob die Rechnung per Überweisung oder per PayPal direkt beglichen werden soll.

Eine separate Bestätigung wird nach der erfolgreichen Versendung weiterhin verschickt.

Teilnahme - Gemeinnützige Organisation *
Standort - Gemeinnützige Organisation *

Gemeinnützige Organisation

Die Teilnahme als Gemeinnützige Organisation ist grundsätzlich kostenlos. Wir behalten uns vor, etwaige Nachweise nachzufordern.
Der Verkauf von Artikeln, Gegenstände ist nicht erlaubt. Falls in die Richtung etwas geplant ist, bitten wir Sie sich als "Gewerblich" anzumelden und unter Firma Ihre Organisation einzutragen.

Bestätigung Gemeinnützige Organisation *
Standplatz - Gemeinnützige Organisation *
Strombedarf - 230v (nur wenn wirklich erforderlich) *

Unterhaltung / Programmteilnahme

Wir freuen uns, dass Sie sich an dem entsprechenden Programm von Freitag bis Sonntag beteiligen möchten.
Bitte geben Sie uns einen kurzen Einblick, was Sie in welchem Rahmen geplant haben.

Bedingungen *

Teilnahmebedingungen

  • Die Bearbeitung und Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge. Reservierungen werden nur rechtskräftig, wenn der Eingang vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde. Eine Teilnahme am Flohmarkt als Aussteller ist nur nach schriftlicher Anmeldung und nach vollständiger Zahlung von Grundgebühr und Standmiete möglich. In der Anmeldung ist vom Aussteller wahrheitsgemäß das gesamte Warenangebot anzugeben. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Angebot sind nicht zulässig und bedürfen der besonderen Genehmigung durch das Knepper Management. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung und gewünschte Platzierung des Standes.

  • Die Anmeldung muss bis sieben Tage vor dem Markt erfolgen. Das bedeutet das Anmeldeformular und Entgelt eingegangen sind. Anmeldungen, die danach eingegangen sind, werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Umbuchungen und Stornierungen sind ebenfalls nur bis sieben Tage vor der Veranstaltung möglich.  Das Knepper Management behält sich vor eine Umbuchungs- / Stornierungsgebühr zu erheben.

  • Die auf der Standbestätigung angegebenen Zufahrts-, Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Werden die Zufahrts- bzw. Aufbauzeiten nicht eingehalten, kann der Platz ohne Ersatzansprüche anderweitig vergeben werden. Der Abbau muss in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigung oder Verschmutzung sowie nicht genehmigte Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Evtl. Schäden werden zulasten des Standplatzbetreibers beseitigt. Über die genauen Uhrzeiten werden sie vor der Veranstaltung informiert. Parkplätze werden vom Veranstalter nicht gestellt.

  • Grundsätzlich sind die Stände von Marktbeginn bis Marktschluss durchgehend geöffnet zu halten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Mieten. Im Härtefall ist auch ein Ausschluss von weiteren Märkten möglich.

  • Zum Marktverkauf zugelassen sind grundsätzlich nur Händler die folgendes anbieten:
    – Gebrauchtwaren
    – Trödel aller Art
    – Künstlerische und kunstgewerbliche Gegenstände
    – Sammelobjekte
    – Bastelarbeiten
    Das Anbieten von original verpackter, ungebrauchter oder anderweitig erkennbarer Neuware ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Knepper Management zugelassen. Untersagt ist das Anbieten von solchen Waren, deren Handel aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornografische Produkte etc.) sowie Kraftfahrzeuge und Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67 der Gewerbeordnung. Lebensmittel und Genussmittel dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter angeboten werden.

  • Die Standmieten für private sowie Gewerbliche Ausstellern sind dem Onlineshop von Knepper Events zu entnehmen und unterscheiden sind grundsätzlich, je nach getätigter Auswahl.

  • Jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie er ihn vorgefunden hat, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegen gebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.

  • Auf dem Flohmarkt ist es untersagt, den Marktablauf zu stören. Insbesondere ist untersagt:
    – Waren außerhalb der Verkaufsstände anzubieten sowie laut anzupreisen,
    – Dritte an der Benutzung der Markteinrichtungen durch Lärm, Streiten, Raufen oder auf sonstige Weise zu behindern,
    – zu betteln oder zu hausieren,
    – Gegenstände außerhalb der ausgewiesenen Stände, Plätze abzustellen sowie die Marktfläche zu verunreinigen,
    – Anschläge und Bekanntmachungen anzubringen, abzureißen oder zu beschädigen,
    – ohne Genehmigung des Knepper Managements durch Vorträge, Anschlag von Plakaten, Verteilung von Flugblättern oder auf andere Art und Weise Agitation zu betreiben,
    – sich in betrunkenem Zustand aufzuhalten,
    – Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf Märkte mitzubringen oder dort umherlaufen zu lassen,
    – Glücksspiel jeglicher Art zu betreiben
    – Offenes Feuer zu entzünden
    – Das Befahren des Geländes mit Fahrrädern Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen

  • Den Anordnungen der Marktaufsicht des Knepper Managements ist Folge zu leisten.

  • Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, oder die Anweisungen des Marktaufsichtpersonals kann ein grundsätzliches Teilnahmeverbot bzw. ein Marktverweis ohne Rückerstattung gezahlter Mieten ausgesprochen werden.

  • Jeder Teilnehmer und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Das Knepper Management haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt es grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.

  • Über die hier erlassenen Regelungen hinaus sind die jeweils entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zu beachten.

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Mailverteiler - Aussteller

Hier haben Sie die Möglichkeit sich  in unseren Mailverteiler einzuschreiben.

Wir senden pro Flohmarktausgabe an alle Interessierten, vergangene Aussteller sowie an alle, die leider beim letzten mal
ggf. kein Platz mehr ergattern konnten  24 Stunden vor Veröffentlichung eine entsprechende Nachricht.